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   OLG Düsseldorf, 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I   

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OLG Düsseldorf, 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 454
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Ob das Oberlandesgericht Düsseldorf allerdings, wie das vorlegende Oberlandesgericht anzunehmen scheint, mit seiner wiederholten Formulierung "schlechterdings" (OLG Düsseldorf VRS 81, 208, 209; 82, 367, 368; 83, 382) einen derart weitreichenden verallgemeinernden Schluß ziehen will, daß dem Tatrichter die Berücksichtigung eines Geständnisses in allen denkbaren Fallkonstellationen von vornherein aus Rechtsgründen verwehrt sein soll, erscheint wiederum zweifelhaft (vgl. OLG Düsseldorf VRS 84, 304; vgl. ferner OLG Düsseldorf NZV 1992, 454 zur Schätzung beim Ausfall des Fahrtenschreibers).

    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kraftfahrzeugführers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, daß er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm DAR 1972, 251; OLG Celle DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86, 90).

  • OLG Köln, 08.01.2001 - Ss 545/00

    Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Bußgeldbemessung

    Ein innerer Zusammenhang in diesem Sinne ist in der Rechtsprechung namentlich für den Fall angenommen worden, dass einer abzuurteilenden Geschwindigkeitsüberschreitung ein Rotlichtverstoß vorangegangen war, weil darin eine Neigung des Betroffenen erkennbar wurde, sich leichtfertig und unbekümmert über seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer hinwegzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 454).
  • OLG Köln, 11.01.2001 - Ss 532/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem "Tacho"

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein defekter Tachometer den Vorwurf der Fahrlässigkeit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht ausschließt (BayObLG NStZ-RR 2000, 121 = DAR 2000, 171 = NZV 2000, 216 [217] = VRS 98, 288 [289]; OLG Celle DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf NZV 1992, 454; OLG Hamm DAR 1972, 251; OLG Schleswig VM 1964, 54; SenE v. 03.10.1986 - Ss 564/86 - Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 Rdnr. 51/52).

    Einem geübten Fahrer ist es ohne weiteres möglich, anhand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeugs, der sonstigen Fahrgeräusche und insbesondere anhand der Schnelligkeit, mit der sich die - ggfs. durch Scheinwerferlicht ausgeleuchtete - Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Düsseldorf NZV 1992, 454 m. w. Nachw.; OLG Celle a.a.O. [für einen Pkw Mercedes 280]).

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 4 Ss OWi 605/05

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Messverfahren,

    Zwar kann das Eingeständnis eines Kraftfahrzeugführers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; grundlegend insoweit BGHSt 31, 86 (90) = NJW 1982, 2455; BGH, NJW 1993, 3081 (3084)).
  • OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Mitteilung des

    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kfz-Führers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86 (90)).
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